Alles rund um eventuelle Stadioverbote.

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Bernd RWS 82
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.

Beitrag von Bernd RWS 82 » 28. Nov 2008, 19:45

Südhesse11 hat geschrieben:Bernd, wo steht das geschrieben? :o
in den deutschen gesetzesbüchern :wink:
der deutsche bundesbürger hat nämlich nicht nur pflichten der polizei gegenüber, sondern auch rechte. genauso wie sie eine kopfbedeckung aufhaben müssen wenn sie dich anquatschen :o
NurDerKSV hat geschrieben: Sogar Personalien wurden fürs Foto machen aufgenommen...
in regensburg musstest du dir nur ne eintrittskarte kaufen um an die wand geklatscht zu werden. personalien musste ich logischerweise abgeben - war ja ne reine "routinekontrolle" wie der herr polizist mir sagte :evil:
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Gonzo
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.

Beitrag von Gonzo » 28. Nov 2008, 19:55

Bernd RWS 82 hat geschrieben: auskunft nach seiner dienstnummer. der polizist hat mir nach bundesdeutschen recht seine dienstnummer zu geben, so wie ich ihm meinen ausweiß geben muß :o
Hmm... glaub nicht, Bernd. Polizeisachen sind soweit ich weiß noch Ländersache. Aber der Amokfahrer aus dem Schwabenland wird das sicher noch irgendwann abschaffen.

Ich weiß auch nicht, ob er tatsächlich eine Auskunft geben muß. Hab mal im Netz nachgesehen. Eine Dienstnummer existiert in Deutschland offenbar gar nicht, nur eine Dienstausweisnummer. Allerdings ist diese angeblich nur für EDV-Sachen relevant. Was bleibt ist die Frage nach Dienstausweis und Namen. In Bayern ist ein Polizist wohl verpflichtet, seinen Dienstausweis nach Vollzug einer polizeilichen Handlung vorzuzeigen - sofern es die Situation erlaubt. Da wären wir bei der Einschränkung, denn hier geht es um (seinen) Ermessensspielraum: Findet er später noch 'nen Kollegen zur Absicherung, dann wird bei einer entsprechden Dienstaufsichtsbeschwerde "Gefahr in Verzug" gemeldet und die Scheiße verläuft im Sande. In Niedersachsen ist es wohl ähnlich geregelt. Nur für Hessen habe ich gar kein entsprechendes Gesetz gefunden. Entweder geht es keinen etwas an (was ich mir gut vorstellen könnte :x ) oder das Ding gibts nicht im Netz, oder ich hab es einfach nicht gefunden. Die Homepage der Hessischen Polizei ist btw in einem Zustand, für den man sich anderswo wahrscheinlich schon in den 90ern geschämt hätte...
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Bernd RWS 82
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.

Beitrag von Bernd RWS 82 » 28. Nov 2008, 20:01

Gonzo hat geschrieben:
Bernd RWS 82 hat geschrieben: auskunft nach seiner dienstnummer. der polizist hat mir nach bundesdeutschen recht seine dienstnummer zu geben, so wie ich ihm meinen ausweiß geben muß :o
Hmm... glaub nicht, Bernd. Polizeisachen sind soweit ich weiß noch Ländersache. Aber der Amokfahrer aus dem Schwabenland wird das sicher noch irgendwann abschaffen.

Ich weiß auch nicht, ob er tatsächlich eine Auskunft geben muß. Hab mal im Netz nachgesehen. Eine Dienstnummer existiert in Deutschland offenbar gar nicht, nur eine Dienstausweisnummer. Allerdings ist diese angeblich nur für EDV-Sachen relevant. Was bleibt ist die Frage nach Dienstausweis und Namen. In Bayern ist ein Polizist wohl verpflichtet, seinen Dienstausweis nach Vollzug einer polizeilichen Handlung vorzuzeigen - sofern es die Situation erlaubt. Da wären wir bei der Einschränkung, denn hier geht es um (seinen) Ermessensspielraum: Findet er später noch 'nen Kollegen zur Absicherung, dann wird bei einer entsprechden Dienstaufsichtsbeschwerde "Gefahr in Verzug" gemeldet und die Scheiße verläuft im Sande. In Niedersachsen ist es wohl ähnlich geregelt. Nur für Hessen habe ich gar kein entsprechendes Gesetz gefunden. Entweder geht es keinen etwas an (was ich mir gut vorstellen könnte :x ) oder das Ding gibts nicht im Netz, oder ich hab es einfach nicht gefunden. Die Homepage der Hessischen Polizei ist btw in einem Zustand, für den man sich anderswo wahrscheinlich schon in den 90ern geschämt hätte...
vor 2-3 jahren habe ich einen bericht gesehen das die hessische landesregierung den versuch mit namen auf der dienstkleidung der polizisten für gescheitert erklärt habe. muß auch irgendwo im hessischen parlament verabschieden worden sein. der polizist muß seine dienstnummer raus geben :o
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.

Beitrag von Oberbayer » 1. Dez 2008, 16:49

Frage Was passiert mit demjenigen der trotz Stadionverbot in einem Stadion von der Polizei erwischt wird? Kann mir dazu jemand eine Antwort geben?

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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.

Beitrag von Der Schwimmlehrer » 1. Dez 2008, 16:52

Oberbayer hat geschrieben:Frage Was passiert mit demjenigen der trotz Stadionverbot in einem Stadion von der Polizei erwischt wird? Kann mir dazu jemand eine Antwort geben?
Das müsste als Hausfriedensbruch geahntet werden oder?
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.

Beitrag von Gentile » 1. Dez 2008, 16:55

pitscher hat geschrieben: ...
Das müsste als Hausfriedensbruch geahntet werden oder?
Ja, denke ich auch.
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.

Beitrag von aks03.Milhouse » 1. Dez 2008, 16:58

Ja, ist Hausfriedensbruch.
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.

Beitrag von ksv-schwabe » 12. Jan 2009, 17:29

Wegen eines "Formfehlers" ist die Datei "Gewalttäter Sport" möglicherweise rechtswidrig:
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannovers ist die vom Bundeskriminalamt und den Bundesländern geführte Datei "Gewalttäter Sport", auch als "Hooligan-Datei" bekannt, möglicherweise rechtswidrig. Das Gericht stützt sich dabei auf die Auffassung, dass eine solche "Verbunddatei" nicht ohne Rechtsverordnung und Zustimmung des Bundesrates geführt werden darf. ...
http://www.heise.de/newsticker/Verwaltu ... ung/121426

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