Bernd RWS 82 hat geschrieben: auskunft nach seiner dienstnummer. der polizist hat mir nach bundesdeutschen recht seine dienstnummer zu geben, so wie ich ihm meinen ausweiß geben muß

Hmm... glaub nicht, Bernd. Polizeisachen sind soweit ich weiß
noch Ländersache. Aber der Amokfahrer aus dem Schwabenland wird das sicher noch irgendwann abschaffen.
Ich weiß auch nicht, ob er tatsächlich eine Auskunft geben muß. Hab mal im Netz nachgesehen. Eine Dienstnummer existiert in Deutschland offenbar gar nicht, nur eine Dienstausweisnummer. Allerdings ist diese angeblich nur für EDV-Sachen relevant. Was bleibt ist die Frage nach Dienstausweis und Namen. In Bayern ist ein Polizist wohl verpflichtet, seinen Dienstausweis nach Vollzug einer polizeilichen Handlung vorzuzeigen - sofern es die Situation erlaubt. Da wären wir bei der Einschränkung, denn hier geht es um (seinen) Ermessensspielraum: Findet er später noch 'nen Kollegen zur Absicherung, dann wird bei einer entsprechden Dienstaufsichtsbeschwerde "Gefahr in Verzug" gemeldet und die Scheiße verläuft im Sande. In Niedersachsen ist es wohl ähnlich geregelt. Nur für Hessen habe ich gar kein entsprechendes Gesetz gefunden. Entweder geht es keinen etwas an (was ich mir gut vorstellen könnte

) oder das Ding gibts nicht im Netz, oder ich hab es einfach nicht gefunden. Die Homepage der Hessischen Polizei ist btw in einem Zustand, für den man sich anderswo wahrscheinlich schon in den 90ern geschämt hätte...
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Hunter S. Thompson
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