Eine, wie ich fand, ganz lustige Geschichte aus der Frankfurter Rundschau vom 14. Oktober 2008:
Des Sängers Unhöflichkeit
Kickers-Fan wegen Beleidigung verurteilt
Es gibt Verbrechen, die sind so furchtbar, dass sie sich für immer in das Gedächtnis der Opfer und auch der Zeugen brennen. So eines hat Andreas T. begangen, und deshalb steht er jetzt vor dem Frankfurter Amtsgericht.
Der 7. Oktober 2007, Eintracht Frankfurt spielt gegen Bayer Leverkusen: Der 34-jährige Industriemechaniker aus Offenbach betritt Block 32 D des Frankfurter Fußballstadions, der eigentlich für Rollstuhlfahrer reserviert ist. Verboten ist das nicht, die anwesenden Polizisten sehen auch keinen Grund, einzuschreiten. Doch dann fängt T. an zu singen, und es genügen drei Worte, dass sich Frost und Entsetzen über Block 32 D senken: "Kickers Offenbach Olé". Mehrfach wiederholt er die garst'ge Melodei.
Jetzt handeln die Beamten. Er sei hier im Eintracht-Stadion, stellen sie fest, und überlegen, ihn kurzzeitig in Schutzhaft zu nehmen. Aber T. lässt sich das Singen nicht verbieten. Macht- und fassungslos müssen die Beamten zusehen - und zuhören.
Einem Rollstuhlfahrer wird es zu bunt. Man sei hier bei der Eintracht, und der Name der Unnennbaren werde hier weder gesprochen, geflüstert noch gesungen. T. verbietet dem Mann das Maul, und zwar dermaßen rüde, dass die Polizei endlich einsatzfähig wird: das war eindeutig eine Beleidigung. Sie nehmen ihn mit, lassen ihn blasen: 2,3 Promille. Seine Lage verbessert sich dadurch nicht. Als er dann zu einem der Polizisten sagt, er habe ja noch gar nicht gewusst, dass Adolf Hitler wiederauferstanden sei, ist sie endgültig prekär.
Von den beiden juristisch relevanten Beleidigungen ist bei den Aussagen der Zeugen gar nicht mal so sehr die Rede. Aber der Gesang. "Dieser Mann kam an, und dann fing er an zu singen: Kickers Offenbach Olé." Ein leises Zittern schwingt noch immer in der Stimme des Polizisten mit.
Es gehöre zu den Nebenwirkungen von Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit, dass man die Kickers auch im Eintracht-Stadion verherrlichen dürfe, lässt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer durchschimmern, fordert für die beiden anderen Sachen aber stolze 80 Tagessätze à 40 Euro. Sein Mandant sei schuldig und habe Strafe verdient, sagt selbst T's Verteidiger. Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Der Offenbacher T. ist nun um 3200 Euro ärmer und muss auch noch die Kosten des Prozesses tragen.
Er wäre aber kein rechter Hesse, zeigte er nicht Reue und Einsicht. "Es tut mir schon leid, in meinem Alter sollte man das schon anders machen", sagt er. "Ich wollte nicht provozieren, sondern nur ein bisschen Spaß haben."
Den hatten an jenem Tag wenigstens die Eintracht-Fans: Ihre Elf gewann 2 : 1.
OFC-Fan nach Gesang verurteilt
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Dirk Steinbach
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Re: OFC-Fan nach Gesang verurteilt
Also ist es absolut glaubwürdig, dass er sich bloß einen Spaß damit machen wollte. Lustiges Kerlchen.
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Lokalmatador
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Re: OFC-Fan nach Gesang verurteilt
Der erneute Beweis:
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Eichwälder
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Re: OFC-Fan nach Gesang verurteilt
Das stimmt bis auf einige wenige die immer die Reise ins Auestadion machen.Lokalmatador hat geschrieben:Der erneute Beweis:
Nur Bekloppte in Südhessen![]()
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DANKE
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Lokalmatador
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Re: OFC-Fan nach Gesang verurteilt
Das sind die positiv BeklopptenEichwälder hat geschrieben:Das stimmt bis auf einige wenige die immer die Reise ins Auestadion machen.Lokalmatador hat geschrieben:Der erneute Beweis:
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