Anicic geht zum FSV !!!!
Also gut, dann schreibe ich es hier noch einmal. Wenn in einer Oberliga der Meister nicht aufsteigen kann oder will, so darf der Zweite als Aufsteiger nachrücken. Der Dritte ist nicht aufstiegsberechtigt. In dem Fall würde das Aufstiegsrecht für diese Liga einfach verfallen.
Ich glaube, der Ausgewanderte hat dazu noch einen offiziellen DFB-Text in dieses Unterforum gestellt. Der Text liest sich zwar schwammig, aber leider steht da nichts anderes.
Ich glaube, der Ausgewanderte hat dazu noch einen offiziellen DFB-Text in dieses Unterforum gestellt. Der Text liest sich zwar schwammig, aber leider steht da nichts anderes.
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Ausgewanderter
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Sorry aber Du irrst, beachte das fett markierte, da steht keine Begrenzung auf Meister und Vizemeister:KSV-Jens hat geschrieben:Also gut, dann schreibe ich es hier noch einmal. Wenn in einer Oberliga der Meister nicht aufsteigen kann oder will, so darf der Zweite als Aufsteiger nachrücken. Der Dritte ist nicht aufstiegsberechtigt. In dem Fall würde das Aufstiegsrecht für diese Liga einfach verfallen.
Ich glaube, der Ausgewanderte hat dazu noch einen offiziellen DFB-Text in dieses Unterforum gestellt. Der Text liest sich zwar schwammig, aber leider steht da nichts anderes.
Gefunden auf Hfv-online
Oberliga – 18 Vereine
Der Meister qualifiziert sich sportlich für den Aufstieg in die Regionalliga.
Erhält der Meister keine Zulassung oder verzichtet er auf den Aufstieg, so ist gemäß § 55 b Abs. 4. der SpO des DFB an seiner Stelle der nächste aufstiegsberechtigte Verein sportlich qualifiziert.
und dort steht:
§ 55b SpO
Aufstieg in die Regionalliga
1. Für den Aufstieg in die Regionalliga können sich in jedem Spieljahr bis zu acht Vereine der Oberligen sportlich qualifizieren und aufsteigen.
2. Es sind sportlich qualifiziert: für die Regionalliga Nord die Meister der Oberligen Nordost, Nord, Westfalen und Nordrhein; für die Regionalliga Süd die Meister der Oberligen Hessen, Südwest, Baden-Württemberg und Bayern.
3. Das Recht zum Aufstieg in die Regionalliga entfällt für den Verein,
3.1 der bereits mit einer Mannschaft des Vereins oder seiner Tochtergesellschaft am Spielbetrieb der Regionalliga des kommenden Spieljahres teilnimmt,
3.2 der sich nicht formgerecht um die Zulassung zur Regionalliga bewirbt oder auf sein Aufstiegsrecht verzichtet,
3.3 dessen fehlende wirtschaftliche, technische oder verwaltungsmäßige Leistungsfähigkeit nach den dazu vom DFB-Präsidium erlassenen Richtlinien festgestellt wurde.
4. Trifft einer der in Nr. 3. genannten Fälle auf den Meister einer Oberliga zu, so ist an seiner Stelle der nächste aufstiegsberechtigte Verein der jeweiligen Oberliga sportlich qualifiziert. 5. Amateur-Mannschaften der Lizenzligavereine sind an der Regionalliga teilnahmeberechtigt.
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Günter Kratz
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Hallo Löwen!
Eigentlich schade, daß der Anicic nicht zurück nach Dummstadt wechselt. Ich hatte mir echt schon was überlegt in der Art "Fußballnutte und _**********_ endlich wieder vereint!"
Jetzt ist er also beim FSV Frankfurt (oder doch nicht?) und die SM-ler haben den Spaß die Puppe und das Spruchband wieder aufhängen zu können.
Ich freu mich schon auf's Rückspiel in Frankfurt!
Außerdem bin ich mal gespannt wie lange es der gute Michael mit seinem 2.5 Jahresvertrag beim FSV aushält bis es ihn zu neuen Geldquellen zieht...
RWG
Günter
Eigentlich schade, daß der Anicic nicht zurück nach Dummstadt wechselt. Ich hatte mir echt schon was überlegt in der Art "Fußballnutte und _**********_ endlich wieder vereint!"
Jetzt ist er also beim FSV Frankfurt (oder doch nicht?) und die SM-ler haben den Spaß die Puppe und das Spruchband wieder aufhängen zu können.
Außerdem bin ich mal gespannt wie lange es der gute Michael mit seinem 2.5 Jahresvertrag beim FSV aushält bis es ihn zu neuen Geldquellen zieht...
RWG
Günter
Zuletzt geändert von Günter Kratz am 14. Dez 2004, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
Ab nächsten Samstag wird alles besser! Wir werden's erleben!!
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Günter Kratz
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@ Ausgewanderter / KSV-Jens
Ich interpretiere die Aufstiegsvorschrift auch eher, wie es Jens tut. Fällt der Aufstieg des Meisters aus, rückt der nächste nach, nicht aber der übernächste usw.
Wenn man die Vorschrift liest, kann man sicherlich auch anderer Meinung sein, schließlich wird der Aufstieg des Drittplatzierten nirgends ausdrücklich ausgeschlossen. Jedenfalls nicht, daß einer von uns darauf gestoßen wäre.
Für Jens’ Interpretation sprechen meiner Ansicht nach aber die Formulierung zweier benachbarter Vorschriften.
Zum einen § 55b ZF 1 SpO
Zum anderen § 55a ZF 5 SpO
Sicher bin ich mir bei der ganzen Sache zwar nicht, kann mir aber gut vorstellen, daß die Vorschrift so gemeint sein soll, denn wo soll sonst „der nächste“ aufhören und welchen Sinn hätte es dann, von "bis zu acht" bzw. "weniger als vier" Aufsteigern zu sprechen? Wohl eher nicht für den Fall, daß in einer Oberliga rein gar niemand die Voraussetzungen erfüllt, wobei es zu diesen bereits gehört, im Winter für die RL zu melden, womit also die weite Interpretation von "der nächste" wohl nicht bis zum Tabellenletzten weitergehen würde und somit doch eine klare Grenzlinie gezogen würde.
Nichtsdestotrotz bleibe ich dabei: "Der nächste" ist "Der nächste" und nicht der übernächste.
Sicher bin ich mir aber bei einer ganz anderen Sache. Wir haben immer noch 21 Punkte Rückstand auf Platz 2 und immerhin 13 auf Platz 3! Möge man in Waldgirmes oder in Erzhausen oder Flieden darüber diskutieren.
Ich interpretiere die Aufstiegsvorschrift auch eher, wie es Jens tut. Fällt der Aufstieg des Meisters aus, rückt der nächste nach, nicht aber der übernächste usw.
Wenn man die Vorschrift liest, kann man sicherlich auch anderer Meinung sein, schließlich wird der Aufstieg des Drittplatzierten nirgends ausdrücklich ausgeschlossen. Jedenfalls nicht, daß einer von uns darauf gestoßen wäre.
Für Jens’ Interpretation sprechen meiner Ansicht nach aber die Formulierung zweier benachbarter Vorschriften.
Zum einen § 55b ZF 1 SpO
Bis zu acht Vereine! Nicht mehr, aber vielleicht auch weniger. Mit dem Abstieg aus der 2.Bundesliga hat dies nichts zu tun, dafür gibt es andere Sondervorschriften (z.B. Aufstockung, siehe RL Nord!). Bleibt also nur das Ausfallen eines Oberligaaufsteigers.1. Für den Aufstieg in die Regionalliga können sich in jedem Spieljahr bis zu acht Vereine der Oberligen sportlich qualifizieren und aufsteigen.
Zum anderen § 55a ZF 5 SpO
Es können also auch weniger als vier Vereine in die Regionalliga Süd aufsteigen, was wohl nur dann der Fall sein dürfte, wenn die sportlich Berechtigten ausfallen.5. Steigen weniger als vier Vereine aus den einer Regionalliga zugeordneten Oberligen (§ 55b Nr.2. der DFB-Spielordnung) auf, vermindert sich die Zahl der Absteiger aus dieser Regionalliga entsprechend.
Sicher bin ich mir bei der ganzen Sache zwar nicht, kann mir aber gut vorstellen, daß die Vorschrift so gemeint sein soll, denn wo soll sonst „der nächste“ aufhören und welchen Sinn hätte es dann, von "bis zu acht" bzw. "weniger als vier" Aufsteigern zu sprechen? Wohl eher nicht für den Fall, daß in einer Oberliga rein gar niemand die Voraussetzungen erfüllt, wobei es zu diesen bereits gehört, im Winter für die RL zu melden, womit also die weite Interpretation von "der nächste" wohl nicht bis zum Tabellenletzten weitergehen würde und somit doch eine klare Grenzlinie gezogen würde.
Nichtsdestotrotz bleibe ich dabei: "Der nächste" ist "Der nächste" und nicht der übernächste.
Sicher bin ich mir aber bei einer ganz anderen Sache. Wir haben immer noch 21 Punkte Rückstand auf Platz 2 und immerhin 13 auf Platz 3! Möge man in Waldgirmes oder in Erzhausen oder Flieden darüber diskutieren.
@AusgewandeterAusgewanderter hat geschrieben:4. Trifft einer der in Nr. 3. genannten Fälle auf den Meister einer Oberliga zu, so ist an seiner Stelle der nächste aufstiegsberechtigte Verein der jeweiligen Oberliga sportlich qualifiziert.
Danke, ich habe meine Brille wiedergefunden.
Genau diesen Satz interpretierst Du so, als ob irgendein aufstiegsberechtigter Verein für den Meister nachrücken dürfte. Tatsächlich ist er so verstehen, daß nur genau einer nachrücken darf, nämlich der Zweite. Ich sagte ja, der von Dir gefundene Text ist da ein bißchen schwammig. Jetzt habe ich mir gerade die Mühe gemacht und einen eindeutigeren gefunden. Beachte insbesondere den fett markierten Satz unter 4.
Aus den Funktionärstexten nehme ich für mich mit, daß der gemeine Rheinländer sich genauer auszudrücken pflegt als der gemeine Hesse.§ 55b
Aufstieg in die Regionalliga
1. Für den Aufstieg in die Regionalliga können sich in jedem Spieljahr bis zu acht Vereine der Oberligen sportlich qualifizieren und aufsteigen.
2. Es sind sportlich qualifiziert: für die Regionalliga Nord die Meister der Oberligen Nordost, Nord, Westfalen und Nordrhein; für die Regionalliga Süd die Meister der Oberligen Hessen, Südwest, Baden-Württemberg und Bayern.
3. Das Recht zum Aufstieg in die Regionalliga entfällt für den Verein,
3.1 der bereits mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der Regionalliga des kommenden Spieljahres teilnimmt,
3.2 der sich nicht formgerecht um die Zulassung zur Regionalliga bewirbt oder auf sein Aufstiegsrecht verzichtet,
3.3 dessen fehlende wirtschaftliche, technische oder verwaltungsmäßige Leistungsfähigkeit nach den dazu vom DFB-Präsidium erlassenen Richtlinien festgestellt wurde.
4. Trifft einer der in Nr. 3. genannten Fälle auf einen Meister einer Oberliga zu, so ist an seiner Stelle der Zweitplatzierte dieser Oberliga sportlich qualifiziert. Trifft einer der in Nr. 3. genannten Fälle auch auf den Zweitplatzierten zu, so ist kein anderer Verein dieser Oberliga aufstiegsberechtigt.
5. Amateur-Mannschaften der Lizenzligavereine sind an der Regionalliga teilnahmeberechtigt.
Quelle: http://www.fussballverband-rheinland.de ... %20DFB.htm
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Ausgewanderter
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Ok ich geb mich geschlagenKSV-Jens hat geschrieben:@AusgewandeterAusgewanderter hat geschrieben:4. Trifft einer der in Nr. 3. genannten Fälle auf den Meister einer Oberliga zu, so ist an seiner Stelle der nächste aufstiegsberechtigte Verein der jeweiligen Oberliga sportlich qualifiziert.
Danke, ich habe meine Brille wiedergefunden.![]()
Genau diesen Satz interpretierst Du so, als ob irgendein aufstiegsberechtigter Verein für den Meister nachrücken dürfte. Tatsächlich ist er so verstehen, daß nur genau einer nachrücken darf, nämlich der Zweite. Ich sagte ja, der von Dir gefundene Text ist da ein bißchen schwammig. Jetzt habe ich mir gerade die Mühe gemacht und einen eindeutigeren gefunden. Beachte insbesondere den fett markierten Satz unter 4.
Aus den Funktionärstexten nehme ich für mich mit, daß der gemeine Rheinländer sich genauer auszudrücken pflegt als der gemeine Hesse.§ 55b
Aufstieg in die Regionalliga
1. Für den Aufstieg in die Regionalliga können sich in jedem Spieljahr bis zu acht Vereine der Oberligen sportlich qualifizieren und aufsteigen.
2. Es sind sportlich qualifiziert: für die Regionalliga Nord die Meister der Oberligen Nordost, Nord, Westfalen und Nordrhein; für die Regionalliga Süd die Meister der Oberligen Hessen, Südwest, Baden-Württemberg und Bayern.
3. Das Recht zum Aufstieg in die Regionalliga entfällt für den Verein,
3.1 der bereits mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der Regionalliga des kommenden Spieljahres teilnimmt,
3.2 der sich nicht formgerecht um die Zulassung zur Regionalliga bewirbt oder auf sein Aufstiegsrecht verzichtet,
3.3 dessen fehlende wirtschaftliche, technische oder verwaltungsmäßige Leistungsfähigkeit nach den dazu vom DFB-Präsidium erlassenen Richtlinien festgestellt wurde.
4. Trifft einer der in Nr. 3. genannten Fälle auf einen Meister einer Oberliga zu, so ist an seiner Stelle der Zweitplatzierte dieser Oberliga sportlich qualifiziert. Trifft einer der in Nr. 3. genannten Fälle auch auf den Zweitplatzierten zu, so ist kein anderer Verein dieser Oberliga aufstiegsberechtigt.
5. Amateur-Mannschaften der Lizenzligavereine sind an der Regionalliga teilnahmeberechtigt.
Quelle: http://www.fussballverband-rheinland.de ... %20DFB.htm
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Stehplatznörgler
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