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Verfasst: 6. Mai 2003, 17:37
von Hanse
es gab mal die Aktion, als jmd. eine Büroklammer zum versteigern angeboten hatte, als der Preis weit über 1 Millionen lag, würde die Auktion von ebay rausgenommen.
Aber wäre lustig wenn irgendein Scherzkopf den Zuschlag für einen schönen hohen Betrag bekommt und dann verpflichtet wird auch zu zahlen.
Kann mich an den Kerl erinnern der seinen Lamborghini für einen Appel und Ei angeboten hatte und kaum einer Geboten hate und er das Teil am Ende für 1000€ verkaufen musste.
Verfasst: 6. Mai 2003, 17:48
von Michi
Eben wurde im DSF-Newscenter sogar auf diese "Versteigerung" hingewiesen!
Verfasst: 6. Mai 2003, 17:52
von Mannheimer
Ein Kumpel von mir kaufte einen alten Zweier Golf für einen Euro, mit einem Jahr TÜV und alles okay!
HÖCHSTGEBOT BEI 355000! Nachher kommt alles im TV!
Verfasst: 6. Mai 2003, 17:58
von TT-Fan3
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Verfasst: 6. Mai 2003, 18:04
von adepto
Es sind ja auch noch knapp NEUN Tage.
verrückt

verrückt

verrückt

Verfasst: 6. Mai 2003, 18:39
von Jorsch
Na ja, da geht doch sicher noch was. Es fehlen schließlich noch € 73.127.449,99, damit Zinedine Zidane nächste Saison in Solingen kickt

.
Verfasst: 6. Mai 2003, 19:22
von yoyo
Und Tschüss, Auktion wurde gekickt.
Verfasst: 6. Mai 2003, 19:50
von Mannheimer
Es hat also doch was gebracht, dass ich eBay heute zwei eMails schickte, deren Inhalt ich vorher gar rechtlich checken lies! Danke an meinen Anwalt! EBay hat mir eine eMail geschickt, dass meine Vermutung richtig war, dass der Artikel gegen folgende Richtlinie verstößt...
FolgendeeMail erhielt ich als Rechtfertigung für die Beendigung der Auktion durch eBay.
Hallo Markus Klunte (
markusklunte@web.de),
wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Angebot:
3607291744 -MARKETINGRECHTE des 1. FC Union Solingen,
auf das Sie geboten haben, wegen Verstosses gegen die geltenden eBay vorzeitig beendet werden musste.
Gemaess § 5 der eBay-AGB duerfen in Auktionen keine Forderungen zum Zwecke des Inkasso angeboten werden.
Wenn Sie bei dem genannten Artikel ein Gebot abgegeben haben, ergibt sich mit der Beendigung des Angebotes keine Kaufverpflichtung.
Wenn Sie zum besseren Verstaendnis unsere Grundsaetze fuer den Handel einsehen moechten, rufen Sie bitte folgende Seite auf:
http://pages.ebay.de/help/index_popup.h ... icies.html
Informationen zu verbotenen, fragwuerdigen oder die Rechte Dritter verletzenden Artikeln finden Sie unter:
http://pages.ebay.de/help/index_popup.h ... ms-ov.html
Mit freundlichen Gruessen
eBay Community Watch