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Re: Verfassungsklage/Studiengebühren
Verfasst: 11. Jun 2008, 17:27
von yoyo
Jo Glückwunsch, wozu haben wir auch ne Landesverfassung, interessiert doch eh keinen. Naja, wenigstens kann ich mir nach der Urteilsbegründung sicher sein, nach dem Studium ein recht hohes Einkommen zu haben..

Re: Verfassungsklage/Studiengebühren
Verfasst: 11. Jun 2008, 23:02
von KarlHammer
Reitenbreiter hat geschrieben:Meine Meinung hat sich eigentlich nicht großartig geändert.
Angehende Physiotherapeuten, Fremdsprachensekretärinnen, Kosmetikerinnen, Biomedizinische Assistentin usw. zahlen seit Jahren Geld für Ihre Ausbildung. Ich wüsste nicht, warum das den Studenten nicht auch zuzumuten ist. Solidarsysteme funktionieren nur, wenn jeder einen Beitrag leistet. Worüber man streiten kann ist die Höhe der Gebühren. 500 Euro sind schon happig, wenn du noch Miete, Essen, Kleidung und sonstige Ausgaben an der Backe hast.
Wem es nicht passt, der kann ja auch im Ausland studieren. Ach Shit, stimmt ja, da sind die Gebühren ja noch höher... mmmm... doof...
Es geht auch anders!
Finnland
Auch in Finnland ist der Besuch einer staatlichen Hochschule ohne Zahlung von Studiengebühren möglich. Wer als Student bei den Eltern wohnt, bekommt rund 110 € monatlich. Wer alleine wohnt um die 250 €; zudem werden vom finnischen Staat 80 Prozent der Wohnkosten, aber maximal etwa 170 € übernommen. Schliesslich besteht auch noch die Möglichkeit ein Darlehen von maximal 220 € monatlich aufzunehmen; diese Option steht jedoch nur besonders Bedürftigen zur Verfügung (70 Monate Förderungshöchstdauer).
Italien
Die jährlichen Studiengebühren in Italien liegen bei 170 bis 3.000 €. Sie werden entsprechend der Fachrichtung bzw. Fakultät und sozialen Indikatoren gestuft. Bedürftige und Begabte sind von den Gebühren befreit. Italien sieht auch finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt der Studenten vor: noch bei den Eltern lebende Studenten erhalten 1.600 €; wer für das Studium den Wohnort gewechselt hat, erhält bis zu 4.200 €.