Babelsberg,NOFV und die eigenartige Rechtssprechung

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kopfhoch
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Babelsberg,NOFV und die eigenartige Rechtssprechung

Beitrag von kopfhoch » 3. Nov 2017, 01:57

http://www.zeit.de/sport/2017-11/rechts ... ortgericht
Es geht um "Nazis raus" und T-Shirts,den DFB,den NOFV,deren "Rechts"Auffassung.
Dr.Seltsam oder wie ich lernte... :roll:

Vllt. sollte man einige Shirts ordern.

keichwa
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Re: Babelsberg,NOFV und die eigenartige Rechtssprechung

Beitrag von keichwa » 3. Nov 2017, 08:31

kopfhoch hat geschrieben:http://www.zeit.de/sport/2017-11/rechts ... ortgericht
Es geht um "Nazis raus" und T-Shirts,den DFB,den NOFV,deren "Rechts"Auffassung.
Dr.Seltsam oder wie ich lernte... :roll:

Vllt. sollte man einige Shirts ordern.
Danke für den Hinweis. Ein Unding. Auf jeden Fall verdient Babelsberg jegliche Unterstützung. Bin gespannt, wie sich der DFB da rausmanövrieren wird.
Karl

Reiherwälder
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Re: Babelsberg,NOFV und die eigenartige Rechtssprechung

Beitrag von Reiherwälder » 4. Nov 2017, 23:52

Wegen dem Gegröhle eines Punkers wird kein Verein mit 7.000 Euro Geldstrafe belegt. Die gibt's, weil der Ordnungsdienst in Babelsberg wiederholt nicht funktioniert hat und Pyro gezündet wurde. Aber wenn die eigene Welt nur noch aus Gut und Böse besteht (Gut = Wir selbst, Böse = alle Anderen), dann fühlt man sich natürlich schnell mal ungerecht behandelt.

http://www.nofv-online.de/index.php/akt ... g-438.html
Eine Verurteilung bzw. Bestrafung des Vereins wegen des Rufes eines Babelsberger Anhängers: „Nazi-Schweine raus“ ist nachweislich nicht erfolgt.
Rassistische Fehlhandlungen von Anhängern, wie das Zeigen des Hitler- Grußes oder das Grölen rechter Parolen, sind in den vorliegenden Berichten des Spielleiters, der Schiedsrichter und der NOFV-Sicherheitsaufsicht nicht enthalten und waren daher den Mitgliedern des NOFV-Sportgerichtes bei Urteilserlass nicht bekannt. Die Verfahrensunterlagen sind den beteiligten Vereinen zugegangen. Auch der SV Babelsberg hat in seiner ausführlichen Stellungnahme im Sportgerichtsverfahren zu derartigen Handlungen der Cottbuser Anhänger nichts vorgetragen.

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