Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Verfasst: 30. Okt 2009, 13:41
Kopiere dies mal aus einem anderen Thread hier rein. Ich finde das ist eine übele Geschichte, da brauch einem Polizisten nur mal die Nase von jemanden nicht zu passen, oder man fällt bei denen optisch durch ein bestimmtes Raster.
Zu diesem Thema passt auch das Urteil des BGH, welches gerade eben ergangen ist:
BGH billigt Stadionverbot bei bloßem Verdacht
Karlsruhe - Stadionverbote gegen Fußballfans können auch
dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht
nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in
Karlsruhe entschieden. Damit wies das Gericht die Klage eines Fans
und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem
Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs
„Schickeria München“ in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war.
Er bestritt jede Beteiligung, trotzdem erhielt er ein bundesweites
Stadionverbot für gut zwei Jahre. Nach den Worten des BGH ist dies
vom „Hausrecht“ des Vereins gedeckt.
Quelle: DPA, 30.10.09
BGH bestätigt Regeln für bundesweite Stadionverbote
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat
in einer Grundsatzentscheidung die umstrittenen Regeln für
bundesweite Stadionverbote durch Fußball-Vereine als zulässig
eingestuft. Das Gericht wies am Freitag die Klage eines Fans von
Rekordmeister Bayern München ab. Gegen den Anhänger war aufgrund
des Verdachts einer Gewalttat am 25. März 2006 in Duisburg vom MSV
ein zweijähriges Besuchsverbot für sämtliche Fußballspiele in
Deutschland verhängt worden.
„Weder das zeitliche Ausmaß noch der inhaltliche Umfang des
Verbots sind rechtlich zu beanstanden“, teilte das BGH in einer
Stellungnahme mit. Es sei nicht ersichtlich, dass der MSV Duisburg
mit seinem ausgesprochenen Stadionverbot „den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit verletzt hätte“.
Mit seiner Entscheidung bestätigte das BGH die „Richtlinien
zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ des Deutschen
Fußball-Bundes (DFB), nach denen bereits der Verdacht von
Gewalttaten - wie ein Ermittlungsverfahren - ausreicht, um Fans aus
den Stadien zu verbannen. Es gehe darum, „potentielle Störer
auszuschließen, die die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf von
Großveranstaltungen wie einem Liga-Fußballspiel gefährden können“,
erklärte das BGH.
Sowohl der DFB als auch die Deutsche Fußball Liga (DFL)
begrüßten die Entscheidung. „Wir sehen dies als Bestätigung unserer
Linie, durch Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder
Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu
schützen“, sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn.
DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus ergänzte: „Die Sicherheit des
Zuschauers ist das höchste Gut. Dies hat das Gericht bestätigt.“
Der klagende Bayern-Fan war nach Ausschreitungen am 25. März
2006 mit der als gewaltbereit geltenden Münchner Fan-Gruppe
„Schickeria“ in Duisburg, bei denen mindestens eine Person verletzt
und ein Auto beschätigt wurde, vorübergehend festgenommen worden.
Das Ermittlungsverfahren wegen Landsfriedensbruch gegen ihn wurde
jedoch später eingestellt. Er bestreitet seine Schuld und wollte
durch die Klage vor dem BGH erreichen, dass das bereits abgelaufene
Stadionverbot für rechtswidrig erklärt wird. Der Anhänger war mit
seiner Klage bereits vor dem Landgericht in Duisburg gescheitert.
Quelle: SID, 30.10.09
DFB begrüßt BGH-Urteil
Frankfurt/Main - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat das
Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit von
Stadionverboten begrüßt. „Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine
Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen
Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten
Zuschauern zu schützen. Stadionverbote stellen für den DFB und seine
Vereine eine wichtige Präventivmaßnahme dar, um die Sicherheit in den
Stadien zu gewährleisten“, sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte
Helmut Spahn.
Nach einem BGH-Urteil vom Freitag können Stadionverbote gegen
Fußballfans auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an
Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Dem Urteil zufolge genügt
es bereits, dass der Fan Teil einer durch Randale aufgefallenen
Fangruppe war. „Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe
begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an“, entschied
der BGH.
Der DFB fühlt sich durch das Urteil in seiner Auffassung
bestätigt. Spahn: „Gerade auf Grund der aktuellen Diskussionen um die
Zunahme der Brutalität bei Ausschreitungen im Zusammenhang mit
Fußballspielen können wir außerdem immer wieder nur mit Nachdruck
betonen, dass Gewalt ein gesellschaftliches und kein fußball-
spezifisches Phänomen ist.“
Holger Hieronymus, Geschäftsführer der Deutschen Fußballliga
(DFL), sagte: „Die Sicherheit der Zuschauer ist das höchste Gut. Dies
hat das Gericht bestätigt. Auch in Zukunft werden Randalierer und
Gewalttäter konsequent mit Stadionverboten belegt werden. Gewalt hat
im Fußballstadion keinen Platz.“
Quelle: DPA, 30.10.09
Zu diesem Thema passt auch das Urteil des BGH, welches gerade eben ergangen ist:
BGH billigt Stadionverbot bei bloßem Verdacht
Karlsruhe - Stadionverbote gegen Fußballfans können auch
dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht
nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in
Karlsruhe entschieden. Damit wies das Gericht die Klage eines Fans
und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem
Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs
„Schickeria München“ in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war.
Er bestritt jede Beteiligung, trotzdem erhielt er ein bundesweites
Stadionverbot für gut zwei Jahre. Nach den Worten des BGH ist dies
vom „Hausrecht“ des Vereins gedeckt.
Quelle: DPA, 30.10.09
BGH bestätigt Regeln für bundesweite Stadionverbote
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat
in einer Grundsatzentscheidung die umstrittenen Regeln für
bundesweite Stadionverbote durch Fußball-Vereine als zulässig
eingestuft. Das Gericht wies am Freitag die Klage eines Fans von
Rekordmeister Bayern München ab. Gegen den Anhänger war aufgrund
des Verdachts einer Gewalttat am 25. März 2006 in Duisburg vom MSV
ein zweijähriges Besuchsverbot für sämtliche Fußballspiele in
Deutschland verhängt worden.
„Weder das zeitliche Ausmaß noch der inhaltliche Umfang des
Verbots sind rechtlich zu beanstanden“, teilte das BGH in einer
Stellungnahme mit. Es sei nicht ersichtlich, dass der MSV Duisburg
mit seinem ausgesprochenen Stadionverbot „den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit verletzt hätte“.
Mit seiner Entscheidung bestätigte das BGH die „Richtlinien
zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ des Deutschen
Fußball-Bundes (DFB), nach denen bereits der Verdacht von
Gewalttaten - wie ein Ermittlungsverfahren - ausreicht, um Fans aus
den Stadien zu verbannen. Es gehe darum, „potentielle Störer
auszuschließen, die die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf von
Großveranstaltungen wie einem Liga-Fußballspiel gefährden können“,
erklärte das BGH.
Sowohl der DFB als auch die Deutsche Fußball Liga (DFL)
begrüßten die Entscheidung. „Wir sehen dies als Bestätigung unserer
Linie, durch Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder
Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu
schützen“, sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn.
DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus ergänzte: „Die Sicherheit des
Zuschauers ist das höchste Gut. Dies hat das Gericht bestätigt.“
Der klagende Bayern-Fan war nach Ausschreitungen am 25. März
2006 mit der als gewaltbereit geltenden Münchner Fan-Gruppe
„Schickeria“ in Duisburg, bei denen mindestens eine Person verletzt
und ein Auto beschätigt wurde, vorübergehend festgenommen worden.
Das Ermittlungsverfahren wegen Landsfriedensbruch gegen ihn wurde
jedoch später eingestellt. Er bestreitet seine Schuld und wollte
durch die Klage vor dem BGH erreichen, dass das bereits abgelaufene
Stadionverbot für rechtswidrig erklärt wird. Der Anhänger war mit
seiner Klage bereits vor dem Landgericht in Duisburg gescheitert.
Quelle: SID, 30.10.09
DFB begrüßt BGH-Urteil
Frankfurt/Main - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat das
Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit von
Stadionverboten begrüßt. „Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine
Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen
Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten
Zuschauern zu schützen. Stadionverbote stellen für den DFB und seine
Vereine eine wichtige Präventivmaßnahme dar, um die Sicherheit in den
Stadien zu gewährleisten“, sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte
Helmut Spahn.
Nach einem BGH-Urteil vom Freitag können Stadionverbote gegen
Fußballfans auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an
Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Dem Urteil zufolge genügt
es bereits, dass der Fan Teil einer durch Randale aufgefallenen
Fangruppe war. „Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe
begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an“, entschied
der BGH.
Der DFB fühlt sich durch das Urteil in seiner Auffassung
bestätigt. Spahn: „Gerade auf Grund der aktuellen Diskussionen um die
Zunahme der Brutalität bei Ausschreitungen im Zusammenhang mit
Fußballspielen können wir außerdem immer wieder nur mit Nachdruck
betonen, dass Gewalt ein gesellschaftliches und kein fußball-
spezifisches Phänomen ist.“
Holger Hieronymus, Geschäftsführer der Deutschen Fußballliga
(DFL), sagte: „Die Sicherheit der Zuschauer ist das höchste Gut. Dies
hat das Gericht bestätigt. Auch in Zukunft werden Randalierer und
Gewalttäter konsequent mit Stadionverboten belegt werden. Gewalt hat
im Fußballstadion keinen Platz.“
Quelle: DPA, 30.10.09