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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Verfasst: 28. Nov 2008, 19:45
von Bernd RWS 82
Südhesse11 hat geschrieben:Bernd, wo steht das geschrieben?

in den deutschen gesetzesbüchern
der deutsche bundesbürger hat nämlich nicht nur pflichten der polizei gegenüber, sondern auch rechte. genauso wie sie eine kopfbedeckung aufhaben müssen wenn sie dich anquatschen
NurDerKSV hat geschrieben: Sogar Personalien wurden fürs Foto machen aufgenommen...
in regensburg musstest du dir nur ne eintrittskarte kaufen um an die wand geklatscht zu werden. personalien musste ich logischerweise abgeben - war ja ne reine "routinekontrolle" wie der herr polizist mir sagte

Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Verfasst: 28. Nov 2008, 19:55
von Gonzo
Bernd RWS 82 hat geschrieben: auskunft nach seiner dienstnummer. der polizist hat mir nach bundesdeutschen recht seine dienstnummer zu geben, so wie ich ihm meinen ausweiß geben muß

Hmm... glaub nicht, Bernd. Polizeisachen sind soweit ich weiß
noch Ländersache. Aber der Amokfahrer aus dem Schwabenland wird das sicher noch irgendwann abschaffen.
Ich weiß auch nicht, ob er tatsächlich eine Auskunft geben muß. Hab mal im Netz nachgesehen. Eine Dienstnummer existiert in Deutschland offenbar gar nicht, nur eine Dienstausweisnummer. Allerdings ist diese angeblich nur für EDV-Sachen relevant. Was bleibt ist die Frage nach Dienstausweis und Namen. In Bayern ist ein Polizist wohl verpflichtet, seinen Dienstausweis nach Vollzug einer polizeilichen Handlung vorzuzeigen - sofern es die Situation erlaubt. Da wären wir bei der Einschränkung, denn hier geht es um (seinen) Ermessensspielraum: Findet er später noch 'nen Kollegen zur Absicherung, dann wird bei einer entsprechden Dienstaufsichtsbeschwerde "Gefahr in Verzug" gemeldet und die Scheiße verläuft im Sande. In Niedersachsen ist es wohl ähnlich geregelt. Nur für Hessen habe ich gar kein entsprechendes Gesetz gefunden. Entweder geht es keinen etwas an (was ich mir gut vorstellen könnte

) oder das Ding gibts nicht im Netz, oder ich hab es einfach nicht gefunden. Die Homepage der Hessischen Polizei ist btw in einem Zustand, für den man sich anderswo wahrscheinlich schon in den 90ern geschämt hätte...
Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Verfasst: 28. Nov 2008, 20:01
von Bernd RWS 82
Gonzo hat geschrieben:Bernd RWS 82 hat geschrieben: auskunft nach seiner dienstnummer. der polizist hat mir nach bundesdeutschen recht seine dienstnummer zu geben, so wie ich ihm meinen ausweiß geben muß

Hmm... glaub nicht, Bernd. Polizeisachen sind soweit ich weiß
noch Ländersache. Aber der Amokfahrer aus dem Schwabenland wird das sicher noch irgendwann abschaffen.
Ich weiß auch nicht, ob er tatsächlich eine Auskunft geben muß. Hab mal im Netz nachgesehen. Eine Dienstnummer existiert in Deutschland offenbar gar nicht, nur eine Dienstausweisnummer. Allerdings ist diese angeblich nur für EDV-Sachen relevant. Was bleibt ist die Frage nach Dienstausweis und Namen. In Bayern ist ein Polizist wohl verpflichtet, seinen Dienstausweis nach Vollzug einer polizeilichen Handlung vorzuzeigen - sofern es die Situation erlaubt. Da wären wir bei der Einschränkung, denn hier geht es um (seinen) Ermessensspielraum: Findet er später noch 'nen Kollegen zur Absicherung, dann wird bei einer entsprechden Dienstaufsichtsbeschwerde "Gefahr in Verzug" gemeldet und die Scheiße verläuft im Sande. In Niedersachsen ist es wohl ähnlich geregelt. Nur für Hessen habe ich gar kein entsprechendes Gesetz gefunden. Entweder geht es keinen etwas an (was ich mir gut vorstellen könnte

) oder das Ding gibts nicht im Netz, oder ich hab es einfach nicht gefunden. Die Homepage der Hessischen Polizei ist btw in einem Zustand, für den man sich anderswo wahrscheinlich schon in den 90ern geschämt hätte...
vor 2-3 jahren habe ich einen bericht gesehen das die hessische landesregierung den versuch mit namen auf der dienstkleidung der polizisten für gescheitert erklärt habe. muß auch irgendwo im hessischen parlament verabschieden worden sein. der polizist muß seine dienstnummer raus geben

Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Verfasst: 1. Dez 2008, 16:49
von Oberbayer
Frage Was passiert mit demjenigen der trotz Stadionverbot in einem Stadion von der Polizei erwischt wird? Kann mir dazu jemand eine Antwort geben?
Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Verfasst: 1. Dez 2008, 16:52
von Der Schwimmlehrer
Oberbayer hat geschrieben:Frage Was passiert mit demjenigen der trotz Stadionverbot in einem Stadion von der Polizei erwischt wird? Kann mir dazu jemand eine Antwort geben?
Das müsste als Hausfriedensbruch geahntet werden oder?
Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Verfasst: 1. Dez 2008, 16:55
von Gentile
pitscher hat geschrieben: ...
Das müsste als Hausfriedensbruch geahntet werden oder?
Ja, denke ich auch.
Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Verfasst: 1. Dez 2008, 16:58
von aks03.Milhouse
Ja, ist Hausfriedensbruch.
Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Verfasst: 12. Jan 2009, 17:29
von ksv-schwabe
Wegen eines "Formfehlers" ist die Datei "Gewalttäter Sport" möglicherweise rechtswidrig:
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannovers ist die vom Bundeskriminalamt und den Bundesländern geführte Datei "Gewalttäter Sport", auch als "Hooligan-Datei" bekannt, möglicherweise rechtswidrig. Das Gericht stützt sich dabei auf die Auffassung, dass eine solche "Verbunddatei" nicht ohne Rechtsverordnung und Zustimmung des Bundesrates geführt werden darf. ...
http://www.heise.de/newsticker/Verwaltu ... ung/121426