Aber vielleicht ist es ja wie so oft am Bau: Du klopft mit dem Hammer gegen eine Wand und schon ist die ganze Leistungsbeschreibung fürn *****

Der Untergrund besteht ja eigentlich nur aus Bauschutt und Müll aus der Nachkriegszeit. Deshalb wollte man ja die Pfeiler so tief in den Boden rammen, da sonst der Halt vorhanden ist. Die Alternative wäre wohl gewesen, den Boden komplett abzutragen, was aber sicherlich (mal wieder) zu teuer gewesen wäre.KSV-Asti hat geschrieben:Vielleicht passiert deswegen nix weil sie ein problem mit dem Untergrund haben?
Genau das dachte ich auch. Ich wollte halt nur eine Baufirma fragen, weil mir bei der Stadt niemand einfiel, der einem dazu Auskunft geben könnte. Allerdings habe ich keine Namen von den Baufirmen, die dort tätig sind.KSV-Asti hat geschrieben: Eigentlich müsste es doch jemand geben bei der Stadt der dafür zuständig ist und genaue Info geben kann oder?
Eine Haushaltssperre §107 HGO bekommt man nicht auferlegt, sondern spricht sie als Kommune selbst aus (gehört wie das Ortsrecht zur kommunalen Selbstverwaltung). Sie gilt nicht zwingend für alle Bereiche. Allerdings habe ich gelesen, daß der Haushalt 2005 erst am vergangenen Freitag genehmigt wurde. Da er vermutlich noch nicht veröffentlicht und ausgehangen wurde, ist der Haushalt 2005 auch noch nicht in Kraft getreten. Somit besteht bei der Stadt Kassel vorläufige Haushaltsführung, keine Haushaltssperre.zoran hat geschrieben:Da wird auch nichts mehr passieren. Die Stadt Kassel hat eine Haushaltssperre auferlegt bekommen. D.h., dass nur noch Ausgaben getätigt werden, die "lebensnotwendig" sind.
Aber wenn ich es richtig verstanden habe hat der Regierungspräsident oder so ein Heini der Satdt den Haushalt nur unter großen Sparauflagen genehmigen wollen. Die Stadt ist also von außen zu dem Schritt gezwungen worden. Scheint übrigens ein parteipolitischer Versuch zu sein, den neuen OB jeden finanziellen Spielraum zu nehmen. Der RP oder was auch immer der ist ist nämlich von der Partei des alten OB, dem nicht den Haushalt gesperrt hat...Eine Haushaltssperre §107 HGO bekommt man nicht auferlegt, sondern spricht sie als Kommune selbst aus (gehört wie das Ortsrecht zur kommunalen Selbstverwaltung).